Praktikum für Studenten: So sammelst du wichtige Berufserfahrung

22.03.2021

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Author: Redaktion
Autor*inRedaktion

Das Praktikum - Regeln und Möglichkeiten

Praktika sind vorübergehende Tätigkeiten, die primär dazu dienen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem bestimmten Tätigkeitsfeld zu erwerben. Das Praktikum ist keine vollwertige Ausbildung und führt in der Regel nur im Zusammenspiel mit einem Studium zu der gewünschten karrierewirksamen Referenz für Lebenslauf und Bewerbungen. Die Mehrzahl der absolvierten Praktika ist sicherlich freiwillig, es gibt jedoch verpflichtende Formen, die seitens der Universitäten vorausgesetzt werden.

Aber auch wenn sie nicht verpflichtend ins Studium einbezogen sind, werden Praktika heutzutage in jedem Lebenslauf vorausgesetzt. Und wenn man sich nicht rechtzeitig um seine Referenzen kümmert, wird man in Bewerbungsverfahren kaum Chancen gegen Bewerber mit Praxiserfahrungen haben. Aber natürlich lohnen sich Praktika, wenn sie gut sind auch für die eigene Entscheidungsfindung und sind daher in jedem Fall sehr nützlich.

Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten

Arbeitsrechtlich sind Praktikanten in einem freiwilligen Beschäftigungsverhältnis in der Regel als regulär beschäftigt und damit als normale Arbeitnehmer anzusehen. Nicht selten wird die Tätigkeit vertraglich festgehalten, was die wichtigen Fragen nach Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, Entgelt und Kündigungsfristen verbindlich regelt. In dem Vertrag sollte außerdem eine Regelung bezüglich Überstunden etc. festgehalten werden. Natürlich kann man als Praktikant schon mal eine Ausnahme machen und länger bleiben, wenn es sein muss, aber so etwas sollte nicht unentgeltlich zur Gewohnheit werden. Am Ende des Praktikums hat jeder Praktikant selbstverständlich ein Anrecht auf ein umfassendes und aussagekräftiges Praktikumszeugnis.

Unterschied Pflichtpraktikum

Etwas anders sieht es aus, wenn man ein von der Universität vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolviert: Hier ist es so, dass Praktikanten ihren Job zwar ganz normal erledigen (wie ein Arbeitnehmer), organisatorisch und rechtlich jedoch zu jeder Zeit als Student gelten. Hiermit entfallen automatisch sämtliche Ansprüche auf Urlaub, besonderen Kündigungsschutz und in manchen Fällen sogar auf Entgelt. Der Inhalt des Praktikums muss allerdings in engem Zusammenhang mit den Inhalten des Studiums stehen und somit klar teil der Ausbildung sein.

Gehaltsgrenzen für Versicherungsfreiheit

Wird ein Praktikum laut Prüfungsordnung abgeleistet, ist es generell versicherungsfrei. Bei freiwilligen, d. h. nicht vorgeschriebenen Praktika besteht Rentenversicherungsfreiheit nur bis zu einer Vergütung von 450 Euro pro Monat. Verdient man mehr, sind Abzüge zwangsläufig. BAföG-Empfänger können bis zu 450 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne einen nachteiligen Einfluss auf die Höhe der Förderung zu erleiden. Für Steuern gilt wie immer ein Freibetrag von 8.352 Euro im Jahr. Das heißt, auch wenn man in den Semesterferien zusätzlich zu seinem üblichen Nebenjob ein Praktikantengehalt und damit mehr als 450 Euro im Monat verdient, erhält man die Steuern im Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Beiträge zur Krankenkasse werden zurückgezahlt, wenn man im Jahresdurchschnitt nur bis zu 450 Euro verdient. Da die Praktikantengehälter leider in den meisten Fällen nur bei wenigen hundert Euro liegen, wird man mit den Versicherungen kaum Schwierigkeiten bekommen.

Ob man ein unbezahltes Praktikum absolvieren will, muss jeder für sich selber entscheiden, der immaterielle Nutzen sollte, aber deutlich für die fehlende finanzielle Vergütung entschädigen.