Darum lohnt sich das FSJ!
Junge Menschen im Alter zwischen 16 und 27 Jahren bekommen mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr die Möglichkeit, sich sozial zu engagieren. Zusammen mit dem freiwilligen ökologischen Jahr ist das FSJ seit dem 01. Januar 2008 im Jugendfreiwilligendienstgesetz (JFDG) geregelt. Die Freiwilligen bleiben in der Regel 12 Monate in einer Einrichtung, möglich sind aber auch 6 oder 18 Monate.
Wo kann das FSJ geleistet werden?
Beim Freiwilligen Sozialen Jahr gilt das Trägerprinzip. Das bedeutet, dass der Dienst nur bei dazu berechtigten, also von der Landesregierung anerkannten Organisationen abgeleistet werden darf. Das sind zum Beispiel Wohlfahrtsverbände oder Religionsgemeinschaften. Einrichtungen, die noch nicht anerkannt sind, können eine Genehmigung beantragen. Die traditionellen Einsatzbereiche für ein FSJ liegen im sozial-karitativen und gemeinnützigen Bereich, in denen nach wie vor die meisten Stellen besetzt werden. Seit der letzten Reform kann das FSJ allerdings auch in den Bereichen Sport, Denkmalpflege oder Polititk und Kultur abgeleistet werden. Beispiele sind:
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Rettungsdienste
Sportvereine
Institutionen zur Denkmalpflege
Welche Rechte hat ein FSJ Leistender?
Während des Freiwilligen Sozialen Jahres besteht mit der zuständigen Einrichtung kein Arbeitsverhältnis im herkömmlichen Sinn. Rechtlich ist der FSJler so zu stellen wie ein Auszubildender. Jedoch kommen noch spezielle arbeitsrechtliche Vorschriften hinzu, die die Ausgestaltung des Dienstes betreffen. Dazu zählt zum Beispiel die pädagogische Betreuung, die jedem Freiwilligen zusteht. Die Trägerorganisation muss für eine individuelle Betreuung sowie Seminare zur Vor- und Nachbereitung sorgen.
Zudem hat ein FSJler das Recht auf Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkostenerstattung durch den Träger. Hinzu kommt ein kleines Taschengeld, das von der Insititution abhängt, bei der ein Freiwilligendienst geleistet wird. Wenn Verpflegung und Unterkunft nicht zur Verfügung gestellt werden, muss der Träger eine entsprechende finanzielle Vergütung zahlen. Manche Einrichtung, wie zum Beispiel Kindergärten, sind jedoch von der Pflicht der Verpflegung und Unterkunft und somit auch der Verpflichtung zu einer Ersatzleistung, entbunden.
Der Anspruch auf Kindergeld bleibt während der gesamten Dauer des FSJ voll bestehen. Zudem ist der Freiwillige automatisch kranken- und sozialversichert und die Zeit wird für die Rentenversicherung angerechnet.
Warum ein FSJ leisten?
Das FSJ wird in Deutschland immer beliebter. Die meisten jungen Menschen leisten es direkt nach dem Schulabschluss. Die Gründe, warum sie sich für ein FSJ entscheiden, sind dabei sehr vielseitig:
Nach der langen Theorie in der Schule kann endlich einer praktischen Arbeit nachgegangen werden.
Der Wunsch, sich sozial zu engagieren
Herausfinden, ob ein Beruf im sozialen oder pädagogischen Bereich die richtige Wahl ist.
Mit dem Wunschstudienplatz hat es nicht geklappt und das FSJ wird als Wartezeit angerechnet.
Manche Studiengänge erfordern ein Praktikum im sozialen Bereich, das FSJ wird als solches anerkannt.
Bei Bewerbungen, ob für einen Studienplatz oder eine Ausbildungsstelle, werden soziale Kompetenzen immer wichtiger.
Das FSJ ist eine gute Möglichkeit, um sich nach dem Schulabschluss in der Berufswelt zu orientieren und einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Gerade für Schulabsolventen, die sich auf soziale Studiengänge bewerben möchten, ist das FSJ also eine gute Alternative zu einem herkömmlichen Praktikum. Wer sich schon früh gegen diese Berufsrichtung entschieden hat, kann nichtsdestotrotz vom FSJ profitieren, denn es bietet eine gute Chance, sich persönlich weiterzuentwickeln. Die Arbeit mit Menschen und das Gefühl, die Gesellschaft aktiv mitgestalten zu können, ist eine wertvolle Erfahrung, die dem Leben eine völlig neue Ausrichtung geben kann.