In Deutschland hat glücklicherweise jeder Beschäftigte Anspruch auf bezahlten Urlaub. Dieser beläuft sich im Falle einer Festanstellung auf mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr (bezogen auf eine 5-Tage-Woche). Häufig wird laut Tarif sogar mehr gewährt, wobei es je nach Job zu erheblichen Unterschieden kommen kann. Die Mehrzahl der Branchen ist inzwischen jedoch bei erfreulichen 30 Tagen angekommen. Im Zweifel enthält der Arbeitsvertrag alles, was diesbezüglich von Belang ist. (bezogen auf eine 5-Tage-Woche).
Dein Urlaubsanspruch: Das solltest du als Arbeitnehmer wissen
05.09.2021
Urlaubsanspruch ‒ wann hab ich frei?
Berechnung in Teilzeit
Wer weniger als Vollzeit arbeitet, erhält anteiligen Urlaub, wobei als Ursprung der Berechnung jeweils die Urlaubsdauer eines Angestellten dient, der die komplette Woche arbeitet. Wer eine halbe Stelle antritt, wird demnach auch die Hälfte des vollen Urlaubsanspruchs haben. Bei ¾-Stellen und anderen Formen der wöchentlichen Arbeitszeit wird identisch verfahren.
Reizthema Resturlaub
Aus produktionsbedingten oder organisatorischen Gründen ist es keine Seltenheit, dass am Ende des Jahres nicht der komplette Urlaub aufgebraucht ist. Zwar sollte dies per Gesetzgeber ausdrücklich nur in Ausnahmefällen vorkommen, doch die berufliche Praxis spricht diesbezüglich zuweilen eine andere Sprache. Wichtig ist, dass man den ins Folgejahr transportierten Resturlaub nicht verfallen lässt, was zumeist ab Ende März der Fall wäre. Wenn der zustehende Urlaub nicht bis Ende des Jahres genommen werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet ihn auszuzahlen. Viele studentische Hilfskräfte, die in Teilzeit arbeiten, erhalten deshalb am Ende des Jahres eine Ausgleichszahlung. Das ist vielen sogar angenehmer als die freien Tage zu nehmen!
Drei goldene Urlaubsregeln
Wenn man aber doch gerne Urlaub nehmen will, gibt es drei Grundregeln, um auch dann Urlaub zu bekommen, wann man ihn haben will: (1) Immer darauf achten, Anträge rechtzeitig bzw. möglichst langfristig vor dem geplanten Urlaubsbeginn einzureichen. Vor allem in der Sommerzeit wird’s eng. Wenn die anderen ihren Urlaub schon vorher eingereicht haben, dann hat man meist das Nachsehen, denn der Urlaub darf natürlich nicht das gesamte Büro lahmlegen. Wer im Sommer also nicht alleine in der Hitze brüten und noch die Aufgaben der anderen miterledigen will, muss schnell sein! (2) Im Falle einer Ablehnung schnellstmöglich für einen Ersatztermin sorgen. Sonst steht man am Ende ganz ohne Urlaub im Sommer da, nur weil die Woche, die man haben wollte, schon vergeben war. (3) Resturlaub unter gar keinen Umständen verfallen lassen - zur Not unter Berufung auf das Bundesurlaubsgesetz. Denn wer den Urlaub verfallen lässt, der bekommt auch keine Ausgleichszahlung dafür.
Höhe der Lohnfortzahlung
Im Gegensatz zu freiberuflichen Tätigkeiten wird der Lohn im festen Angestelltenverhältnis auch während des Urlaubs weitergezahlt. Sofern es hierfür keine feste tarifliche Lösung gibt, bemisst sich die Höhe des Urlaubsentgeltes ganz einfach am Durchschnittseinkommen des Arbeitnehmers. Auch hier lohnt sich vor der Unterschrift natürlich der genaue Blick ins Kleingedruckte des Arbeitsvertrags.
Urlaubsentgelt vs. Urlaubsgeld
Wichtig ist, den zuvor beschriebenen Anspruch auf Urlaubsentgelt nicht mit dem Urlaubsgeld zu verwechseln. Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine finanzielle Zusatzleistung des Arbeitgebers, die zuletzt jedoch mehr und mehr zurückgefahren wurde und irgendwann möglicherweise ganz aus dem Reigen der Tarifgeschenke längst vergangener Boomjahre verschwinden könnte. Laut einer Untersuchung schwankt das Urlaubsgeld in Deutschland je nach Branche zwischen rund 150 und etwas über 2.000 Euro - beträchtliche Unterschiede also.