Kindergeld im Studium

23.03.2023

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Author: Redaktion
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Sparschwein mit Absolventenkappe

Kindergeld während des Studiums?

Auch der Komplex Kindergeld hat im Laufe der Jahre eine wahre Fülle an Einzelverordnungen hervorgebracht, die den dafür infrage kommenden Familien die Orientierung erheblich erschweren. Wer hat eigentlich Anspruch auf Kindergeld? Wie viel Kindergeld erhalten Studentinnen und Studenten? Welche Grenzen musst du beachten? Alle Antworten auf diese Fragen findest du in diesem Artikel!

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Das Wichtigste zu Beginn: Du musst kein Kind mehr sein, um vom Staat Kindergeld zu erhalten, das heißt: Auch Studierende können Kindergeld erhalten.

Einen Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich sämtliche „Kinder” bis zum 18. Lebensjahr, alle Kinder in Ausbildungen bis zum 25. Lebensjahr und arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Falls du keinen Ausbildungsplatz gefunden hast oder nicht beginnen oder fortsetzen kannst, gelten für dich die Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Nach dem Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums hast du nur Anspruch auf Kindergeld,  wenn du nicht über 20 Stunden regelmäßiger, wöchentlicher Arbeit nachgehst. Ein Nebenjob mit bis zu 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit ist also keine Gefährdung für das Kindergeld.

Erfreulich ist zudem, dass der bei Männern zuvor abgeleistete Wehr- oder Zivildienst angerechnet wird, sodass sich die Laufzeit nochmals um mehrere Monate erhöhen kann.

Ab dem 18. Lebensjahr hast du selbst Anspruch auf die Hälfte des ausgezahlten Geldes. Das heißt, falls Eltern ihre Kinder nicht in gebotener Weise am Kindergeld partizipieren lassen, ist dies vor Gericht (theoretisch) anfechtbar. In solchen Fällen ist es jedoch ratsam, sich vorab bei der Familienkasse des Arbeitsamts zu erkundigen.

Was sind kindergeldrelevante Ausbildungen?

Von Ausnahmen abgesehen, ist eine Ausbildung in diesen Fällen kindergeldrelevant:

  • Hochschulstudium

  • Pflichtpraktika während und nach dem Studium

  • Freiwillige Praktika während und nach dem Studium, sofern diese Ausbildungscharakter haben

Höhe des Kindergeldes?

Familien haben seit dem 1. Januar 2023 für jedes Kind einen monatlichen Anspruch von 250 Euro. Das heißt auch, dass ab sofort nicht mehr die Reihenfolge der Kinder die Höhe der Auszahlung beeinflusst, sondern jedes Kind den gleichen Betrag erhält.

Wann hast du keinen Anspruch auf Kindergeld?

Seit 2013 gibt es die sogenannte Bemessungsgrenze nicht mehr, das heißt: Es gibt keine Gehaltsgrenze, ab der der Anspruch auf Kindergeld gefährdet ist. Die Bemessungsgrenze wird also nicht mehr anhand des Betrages, sondern wöchentlicher Arbeitsstunden definiert. Als Faustregel lässt sich festhalten, dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen sollte. Nähere Informationen liefert ein Merkblatt zum Kindergeld der Arbeitsagentur.

Für die Zweitausbildung oder ein Zweitstudium (wie beispielsweise ein Masterstudium) kannst du weiterhin Kindergeld beziehen, wenn du die wöchentliche Arbeitszeit von maximal 20 Stunden nicht überschreitest.

Schummeln verboten

Deshalb also bitte ganz genau erkundigen, welche Regelungen dich betreffen. Außerdem müssen jedes Semester Bescheinigungen bei der Familienkasse eingereicht werden, die bestätigen, dass man noch eine kindergeldrelevante Ausbildung absolviert. Denn: Falls du aus irgendeinem Grund mehr als das zulässige Kindergeld erhältst, erfolgt eine Rückforderung durch die Familienkasse garantiert. Schummeln nutzt nichts.